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Dampfen in der Wohnung: Ärger mit dem Vermieter? - Haus des Dampfes

Dampfen in der Wohnung: Ärger mit dem Vermieter?

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Niemand mag sich in den eigenen vier Wänden einschränken, das gilt nicht zuletzt für Dampfer in Mietwohnungen. In der Szene werden Mietverträge und Formulierungen diskutiert, doch eine einheitliche Information ist häufig Fehlanzeige. Dabei gibt es Mietrecht sehr wohl einiges her, was sich auch aufs Dampfen übertragen lässt – auch wenn Urteile zumeist mit Zigarettenrauch zu tun haben Doch rauchen ist nicht Dampfen!

Ist Dampfen in der Wohnung erlaubt? Wir haben einen Blick auf wichtige Regelungen des Mietrechts geworfen, geben Dir Tipps für die Auswahl von Luftreinigern und dafür, wie Du Ablagerungen von Liquids vermeidest oder leicht entfernst.

Einmal grundsätzlich: Darf der Vermieter die E-Zigarette in der Wohnung verbieten?

Gerade hier in Berlin, haben viele Vermieter nicht gerade den besten Ruf. Sie verlangen hohe Abschläge für Wohnungsausstattung, versuchen manche Verbote in den Mietvertrag aufzunehmen und zeigen sich wenig kooperativ. Eine schwierige Lage, die nicht gerade einfacher wird, wenn Du dich offen als Dampfer zu erkennen gibst. Viele Vermieter sind oft noch sehr konservativ.

Darf der Vermieter Dampfen in der Wohnung verbieten? Die Faktenlage im Überblick:

  • Rauchen sowie Dampfen gilt als „vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache“, das bedeutet, dass der Vermieter den Konsum der E-Zigarette in der Wohnung nicht einfach untersagen kann.

  • Ein „Rauchverbot“, worunter allerdings nicht das Dampfen gezählt werden kann, kann der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrags aber zur Bedingung machen. Das Ganze darf nicht bereits im Vertrag vorformuliert sein, sondern muss zusätzlich vereinbart werden.

  • Wenn Du aktiv danach gefragt wirst, ob Du rauchst, musst Du wahrheitsgemäß antworten. Umgekehrt brauchst Du aber nicht von Dir aus „eingestehen“, dass Du Raucher oder Dampfer bist.

Wichtig: Im deutschen Mietrecht gilt der „Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Im Klartext heißt das, dass Dein Vermieter in dem Fall auch ein nachträgliches Verbot aussprechen kann, wenn sich z.B. ein Nachbar über das Dampfen in der Wohnung beschwert. Deine Interessen als Mieter werden aber auch in die Waagschale geworfen – in der Praxis geht’s dann eher um Vorgaben zum Dampfen, beispielsweise nur auf dem Balkon oder der Terrasse.

Rauchen ist nicht Dampfen! - Informiert Euch und beharrt darauf

In einer Stellungnahme der Bundesregierung von 2012 wurde festgehalten:

„Aus Sicht der Bundesregierung stellen E-Zigaretten und nikotinhaltige Liquids als Teile davon keine Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes dar. Nach der Legaldefinition des § 3 Absatz 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes sind Tabakerzeugnisse „aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch, oder zum Schnupfen bestimmt sind“.

Weiter wurde in einem Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster (NRW) in einem Urteil aus dem Jahr 2014 bestätigt, dass Rauchen nich Dampfen ist.

Schönheitsreparaturen bei Auszug aus der Wohnung: Führt Dampfen zu hohen Nachforderungen?

Zwar dürfte Dampfen in der Wohnung in den meisten Fällen erlaubt sein, allein dadurch, dass viele einen Altmietvertrag haben. Trotzdem kann es Ärger mit dem Vermieter geben, nämlich dann, wenn Du ausziehst und der Vermieter behauptet, Schäden an der Wohnung seien von Dir verursacht. Doch hierfür gelten zunächst keine Sonderregeln, vor allem deshalb nicht, weil Klauseln zu Schönheitsreparaturen häufig unwirksam sind. Das liegt daran, dass pauschale Regelungen Dich als Mieter häufig benachteiligen – mehr zum Thema findest Du hier (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-urteil-viii-zr-185-14-und-viii-zr-242-13-schoenheitsreparaturen/).

Also alles im Lot? Kommt drauf an, ob Du durch das Dampfen in der Wohnung die Substanz beschädigt hast. Das wäre dann keine Schönheitsreparatur, sondern ein Schadenersatz, den Du als Mieter tragen müsstest. Problematisch wird’s außerdem, wenn Du gegen die individuelle Vereinbarung („Rauchverbot“ bzw. „Dampfverbot“) verstoßen hast – hier kann der Vermieter fristlos kündigen und/oder Schadenersatz fordern.

Schädigt der Dampf der E-Zigarette die Substanz der Wohnung?

Das Liquid einer E-Zigarette besteht, wenn wir es auf das Wesentliche runterbrechen, aus Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glycerin (VG), Aroma sowie ggfs. Nikotin. Was sich hinter diesen Fachbegriffen verbirgt und wie diese Inhaltsstoffe des E-Liquids wirken, haben wir in diesem Blogbeitrag auf HAUS DES DAMPFES erklärt – wirf’ einen Blick hinein!

Gibt es etwas im E-Liquid, das die Wohnung beschädigt? Grundsätzlich ist der Dampf deutlich weniger schädlich als der Rauch einer Zigarette. Es kann aber zu Ablagerungen auf den Fensterscheiben kommen, wenn Du ein Liquid mit hohem VG-Anteil dampfst. Liegt einfach daran, dass sich kleine feuchte Partikel in der Luft mit Staub vermischen und irgendwo „niederprasseln“ – das kannst Du aber durch regelmäßiges Lüften vermeiden, alternativ hilft Glasreiniger. Das wars aber auch schon!

Sind Luftreiniger die Lösung? Kommt auf die Leistung an!

Anders als bei Zigarettenrauch, der durch viele kleine Partikel gebildet wird, hält sich der Dampf Deiner E-Zigarette nicht so lange in geschlossenen Räumen. Zwar mag regelmäßiges Lüften im Sommer einfach möglich sein, im Herbst oder Winter geht das schon wesentlich schwieriger. Abhilfe versprechen sog. Luftreiniger oder Luftwäscher.

Bringt das überhaupt etwas? Kommt auf die Funktionsweise und den Filter an, der verbaut ist. Wir denken, dass die wenigsten Dampfer, Luftfilter zu Hause stehen haben um den Dampf zu bekämpfen.

In der Regel reicht es vollkommen aus, das Fenster einmal kurz zu öffnen und den Dampf entweichen zu lassen.

Fazit:
Wenn du regelmäßig kurz lüftest, wird niemand auch nur merken, dass du zu Hause dampfst. Der Dampf "verdampft" :) ziemlich schnell und es bleiben keine Rückstände und wenn doch sind diese zu vernachlässigen..
Wirklich große Sorgen solltest du dir also nicht machen.
Trotzdem solltest du die rechtliche Situation kennen und im Bedarfsfall offen mit deinem Vermieter oder deinen Nachbarn sprechen.

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